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Stein, Joachim Lucas: D. Joachim Lucas Steins Betrachtungen einzelner Rechts-Materien, nach Deutschen, besonders Sächsischen, Lübeckschen, Hamburgschen, Stadischen, item: Bremischen, Verdischen, Lüneburgischen, auch hiesiger See-Städte, und anderer benachbarter Orte, Rechten als eine Nachlese und Supplementa zur Abhandlung des Lübschen Rechts. Dritter und Vierter Theil in einem Band; Selbstverlag / Druckort: Rostock; 1783. EA; 376, 294, (37) S.; Format: 11x17 --- Joachim Lucas Stein (* 11. Dezember 1711 in Rostock; † 27. Juni 1785 ebenda) war ein deutscher Advokat und Rechtsgelehrter des 18. Jahrhunderts. Stein studierte ab 1728 zunächst an der Universität Rostock, ab 1733 in Halle / Saale Rechtswissenschaften. 1735 sammelte er beim Reichshofrat in Wien erste praktische Erfahrungen und war dann seit Ende desselben Jahres in Rostock als Advokat in seiner Heimatstadt Rostock tätig. Dort wurde er 1735 zum Doktor beider Rechte promoviert. Aufgrund des mit der Promotion erworbenen Rechts hielt er an der Universität Rostock nebenberuflich Vorlesungen überwiegend zum Lübschen Recht, das auch den Schwerpunkt seines hinterlassenen schriftlichen Werkes als Deutschrechtler bildet. Als solcher stand er im Schatten seines großen Vorbilds David Mevius. Werk: Gründliche Abhandlung des Luebschen Rechts, worinn dies aus mittleren Zeiten herrührende Jus Germanicum aus den wahren Quellen hergeleitet und zureichend expliciret wird, Leipzig 1738; Teil 2, Leipzig 1741; Teil 3 und 4, Rostock 1745. (Wikipedia); - - - Inhalt des dritten Theils: Inhaltsverzeichnis; VII. Von dem Vorrechte der vollen Geburth vor der halben in Erbschafts-Fällen, nach älteren und neueren Teutschen, besonders den alten Sächsischen, und Lübeckschen Rechten; VIII. Ob, und in wie ferne nach den Rostockschen, und Wismarschen Stadt-Rechten der vollen Geburth vor der halben Geburth in Erbschafts-Fällen ein Vorrecht zuzueignen sey; IX. Ob, und in wie ferne nach Hamburgischen, Stralsundischen und Lüneburgischen Stadt-Rechten der vollen Geburth vor der halben Geburth in Erbschafts-Fällen ein Vorrecht zuzueignen sey; Inhalt des vierten Theils: Inhaltsverzeichnis; X. Anmerkungen, zur Geschichte des Lübschen Rechts gehörend; XI. Von der Erbfolge, so ex capite communionis bonorum nach Lübeckschen, und andern älteren, und neueren deutschen Statutar-Rechten hiesiger Gegenden vorzüglich Statt findet; XII. Untersuchung gewisser angegebenen Dissensuum von einigen Stellen, so in der Abhandlung des Luebschen Rechts vorkommen; (ausführliches) Register; - - - Z u s t a n d: 3+, Halblederband der Zeit auf 5 goldgefaßten Bünden mit goldenem Rückentitel, Farbrundschnitt. Einband berieben, Ecken etwas gestaucht, leicht stockfleckig, innen wohlerhalten. Selten
[SW: Recht; Rechtswissenschaften; Gesetz; Gesetze; Justiz; Law; Jura; Justice; Orts- und Landeskunde; Geschichte; Bremen; Hamburg; Lübeck; Lüneburg; Rostock; Sachsen; Stade; Verden; Wismar; Stralsund;]
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Bestell-Nr.: 300576 - gefunden im Sachgebiet: Recht
Anbieter: Antiquariat German Historical Books, DE-09599 Freiberg / Sa.
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