Irmgard Sprang Die Zulässigkeit des Beweises durch Zeugen vom Hörensagen, insbesondere im Rahmen des § 252 StPO Dissertation zur Erlangung des rechtswissenschaftlichen Doktorgrades der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität zu Göttingen vorgelegt von Irmgard Sprang aus Berlin Göttingen 1960
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63089
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