Kundmachung vom 24. Februar 1915, betreffend die Sicherung der Versorgung mit Getreide und Mehl. Die Absicht unserer Feinde, uns auzuhungern, muß unter allen Umständen vereitelt werden. […] Durch diese Kaiserliche Verordnung werden die gesamten Vorräte an Getreide sowie die Mahlprodukte aller Art […] mit dem heutigen Tag bis auf weiters unter Sperre gelegt.
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0046-19
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