Johannes Titii . Titius . Crum Johannes Titii, Der Rechten Doctoren, Consiliarum und Syndicum zu Nordthausen, Erörterte Succession und Erb-Fälle . Allen rechtsliebenden Führnehmlich aber Der Kays. Freyen und des Heil-Reichsstadt Nordthausen nunmehrs auch der Welt - berühmten Stadt Leipzig Zum Nutzen und Gerichtlichen Gebrauch abgefasset, und samt dem Baume der Verwand- und Schwägerschaft vorgestellet, Bey dieser neuen Auflage mit Fleiß übersehen, und nach denen Leipziger Statuten und Rechten vermehret. --- Enthält zudem: Statuta, Satzung und Beschreibung des rechtes des Weichbildes otterndorff, nach dem geschriebenen und besiegelten Fürstlchen Original. Wie es Von dem Durchlauchtigsten Hochgebohrenen Fürsten und Herrn magnus zu sachsen, Engern und Westphalen . Dem Weichbikld Otterndorff, Ao. 1541 am Tage Lucae Evangelistae, in Gnaden verliehen, nach dem alten plattdeutsche Original von Wort zu Wort ge- und ins hochteutsche nach dem Sinn und Verstand des Originals übersetzet. ----- 17 handschriftlich erfaßte Erbfälle im Anhang von H. Grote und G.t. v. Münchhausen
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