Verordnung des Reichsarbeitsminiters über die Einziehung der Beiträge zur Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 9. Februar 1938 (RGBl. I S. 182). nebst Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Juli 1938.
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31694AB
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