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Artikelbeschreibung
Meyer, Holger gefunden im Sachgebiet: Varia 5. Auflage Taschenbuch Inhalt: In diesem Buch erfahren Sie alles, was ein Freiberufler vom Steuerrecht wissen sollte. Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht selbst erstellen, erhalten Sie wichtige Tipps für Ihr Gespräch mit dem Steuerberater. In verständlicher Weise erfährt der Leser, wie er die Klippen des Steuerrechts sicher umfahren kann. Die Neuauflage enthält die neueste Rechtsprechung und Gesetzgebung. Alle für den Freiberufler praxis- relevanten Problemfelder des Steuerrechts werden in alphabetischer Form abgehandelt und mit zahlreichen Beispielen dem Leser verständlich gemacht. Viele Gestaltungshinweise und Praxistipps helfen dem Freiberufler, aktiv in seine Steuerplanung einzugreifen und die Steuerlast auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Zur Neuauflage: Zahlreiche neue Stichworte sind aufgenommen, u.a. zu folgenden Themen: ? Anhebung des Umsatzsteuersatzes ? Beschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer ? Digitale Betriebsprüfung ? Erweiterte Pflichten beim Bestandsverzeichnis bei der EÜR ? EÜR Formular bei vereinfachter Gewinnermittlung ? Mini-Jobs ? PC-Aufwendungen bei privater Mitbenutzung ? Pkw-Privatnutzung bei nicht überwiegend betrieblich genutztem Pkw Freiberufler sind zwar nicht zur Buchführung verpflichtet, über Abschreibungsmöglichkeiten sollten sie dennoch Bescheid wissen. Der Ratgeber mit dem Steuer-ABC ist in 4. Auflage erschienen und richtet sich an Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten und alle anderen Personen, die freiberuflich tätig sind. Dieses Lexikon bietet ausgiebig Information über Fragen zur Umsatzsteuer, Ansparrücklagen, Pkw-Nutzung oder Haftung. Wer sich nämlich nicht auskennt, zahlt unter Umständen drauf und setzt sich vielleicht auch noch rechtlich in die Nesseln. Als Arbeitgeber beispielsweise haftet der Freiberufler für eine fehlerhafte Handhabung der Lohnsteuer für seine Angestellten. Ein heikles Thema dürfte auch die Absetzung von beruflich bedingten Auslandsreisen sein: Die Gesetze sind sehr streng gefasst, wenn es um Fachkongresse im Ausland geht. Wer seine Fortbildung steuerlich geltend machen will, sollte sie erstens in Deutschland besuchen und zweitens ein straffes und lehrgangsmäßiges Programm nachweisen können. Auch wenn nur der Hauch von Verdacht eines integrierten Freizeitprogrammes besteht, anerkennt das Finanzamt die Reise nicht als Betriebsausgabe an. In der Vergangenheit hatten Ärzte das zu spüren bekommen, als sie ihren Fachkongress zur Osterzeit in Meran abhielten. Ein anderer Streitpunkt könnte die Regelung über die private und berufliche Verwendung von Pkw's sein. An dieser Stelle heißt es genau aufzupassen und sich gründlich zu überlegen, ob ein Neu- oder ein Gebrauchtwagen angeschafft wird. Wer seinen Wagen aus zweiter Hand kauft oder ihn lange im Betrieb im Einsatz hält, wird erheblich steuerlich belastet. Nur bei einer reinen geschäftlichen Nutzung oder der Führung eines Fahrtenbuches kann der Griff des Finanzamtes in den Geldbeutel gemildert werden. Der Ratgeber gehört in jedes Bücherregal von Freiberuflern. wie neu, unbenutzt! 518
[SW: Steuerrecht] Steuerrecht
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