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Artikelbeschreibung
Verordnung, ansehend den Brandtewein und andere gebrannte Wasser. geben den 14. Hornung 1788. - Ordonnance, concernant les Eaux-de-Vie et autres liqueurs fortes. Donne le 14. Février 1788 gefunden im Sachgebiet: Helvetica 2 Teile (deutsch und französisch). 8ºAntikbuch24-SchnellhilfeOktav = Höhe des Buchrücken 18,5-22,5 cm. 10; 12 S., broschiert (altersgemäss gut erhalten)
[SW: Helvetica, Rechtsgeschichte, Rechtsgeschichte Schweiz] Helvetica, Rechtsgeschichte, Rechtsgeschichte, Schweiz
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