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Artikelbeschreibung
Uber die richtige Anwendung der §§ 38 und 78 des Reichsdeputations-Hauptschlusses. gefunden im Sachgebiet: Geschichte - Allgemein 16 S. 8vo.
Papier altersbedingt angegraut. Anonyme staatsrechtliche Schrift, die dafür plädiert, daß die Gläubiger der Länder, die mit all ihren Schulden durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1805 an andere Regenten fielen, durch das Reich entschädigt werden.
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