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Artikelbeschreibung
Schlüter, Clemens August gefunden im Sachgebiet: Literatur bis 1900 Marmorierter Halblederband der Zeit mit Lederecken. Rücken mit dekorativer Goldprägung und rotem Titelschild. Roter Vollfarbschnitt. Aus der Reihe: Provinzialrechte aller zum Preußischen Staat gehörenden Länder und Landestheile, insoweit in denselben das Allgemeine Landrecht Gesetzeskraft hat, verfaßt und nach demselben Plane ausgearbeitet von mehreren Rechtsgelehrten. Zweiter Theil (Teil). Herausgegeben von Friedrich Heinrich von Strombeck. Aus dem Inhalt: Vom Eigenthum (Eigentum). Von eigenbehörigen Gütern. Von hofhörigen Gütern. Von Hobs- und Behandigungsgütern. Von Pfarrgütern und Einkünften. Vom Jagdregal. Von körperlichen Verletzungen. Jagd-Edict vom 26. Nov. 1739. Fürstliche Münstersche Eigenthums-Ordnung von 10. Mai 1770. Edict wegen des schädlichen Holzhauens, vom 11. Juni 1652. Vergleich zwischen Bischof Heinrich und den Johanniter-Ordensballeyen zu Steinfurt und Borken, die Advokatiegefälle betreffend, von 1491, u.v.m.; Jahr: 1829; Format: Oktav; Anzahl der Seiten: XII, 589; Auflage: 1.; Zustand: 3 (Rücken nachgeleimt. Ecken bestoßen. Alte Eintragungen auf Vorsatz und Titelblatt. Papier gebräunt und teilweise fleckig oder stockfleckig. Insgesamt altersentsprechend trotzdem gut erhalten.)
[SW: Justiz, Rechtsgeschichte, 19. Jahrhundert] Justiz, Rechtsgeschichte, Jahrhundert
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