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Artikelbeschreibung
Scholtz-Klink, Gertrud gefunden im Sachgebiet: Nationalsozialismus, 3. Reich gr. 8ºAntikbuch24-Schnellhilfegroß Oktav = Höhe des Buchrücken 22,5-25 cm. 24 S. OBroschur, Einband und Vorsatz und braunfleckig, sonst gut
---------- Gertrud Scholtz-Klink (* 9. Februar 1902 in Adelsheim, Baden als Gertrud Emma Treusch; gest. 24. März 1999 in Tübingen) war Reichsfrauenführerin im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Seit 1930 war sie Leiterin des nationalsozialistisch ausgerichteten Deutschen Frauenordens in Baden, Vorläufer der NS-Frauenschaft. Als 1931 die NS-Frauenschaft die alleinige Frauenorganisation der Partei wurde, übernahm sie deren Leitung in Baden und bekam auch den Aufbau der Organisation im Gau Hessen-Nassau übertragen. Am 1. Januar 1934 wurde sie Leiterin des weiblichen Arbeitsdienstes (Reichsarbeitsdienst), am 24. Februar 1934 Reichsführerin der NS-Frauenschaft und des Deutschen Frauenwerkes. In dieser Funktion stand sie auch dem Deutschen Roten Kreuz vor. Aufgrund ihrer Kontakte zu Robert Wagner wurde sie außerdem Referentin für Frauenfragen im badischen Innenministerium. Scholtz-Klink propagierte ein traditionelles Frauenbild und lehnte den Feminismus ab. Als begabte Rednerin leitete sie eine Organisation, deren absoluten Führungsanspruch der "arischen Frauen" sie selbst immer betonte. Sie war auch in nationalsozialistische Verbrechen involviert. So oblag dem NFS die Kontrolle der Sozialkontakte der in Privathaushalten eingesetzten NS-Zwangsarbeiter und sie wirkte zeitweise bei der Auswahl von KZ-Aufseherinnen mit. Anfang 1948 wurde Scholtz-Klink von der Polizei der französischen Besatzungsmacht verhaftet und im April vom Mittleren Französischen Militärgericht in Reutlingen wegen Führung einer falschen Identität zu 18 Monaten Haft verurteilt. Im November wurde sie von der Spruchkammer in Tübingen als Hauptbelastete der NS-Diktatur eingestuft und zu einer Strafe von 18 Monaten Internierungslager verurteilt, die sie aber nicht verbüßte. Nach Protesten gegen das Urteil kam es 1950 zu einem Revisionsverfahren, in dem sie zu zwei Jahren und sechs Monaten Internierung und dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt wurde. [SW: selten Tier- und Umweltschutzbewegung] selten, Tier-, Umweltschutzbewegung
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