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Artikelbeschreibung
Verordnung vom 23. September 1740 gefunden im Sachgebiet: Juristik Beschützer des Glaubens, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeistr und Chur-Fürst. Edict worin der Vor- und Aufkauf des Getraides im Lande/zu dessen Wiederverkauf verboten wird. 23. September 1740. Zweiblattdruck
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