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Artikelbeschreibung
Maßfeller (Massfeller), Franz: gefunden im Sachgebiet: Recht EA; 100 S.; Format: 17x24 Franz Maßfeller, 1902 - 1966, Jurist (Lt. DNB); Oberlandesgerichtsrat im Reichsjustizministerium; - - - I n h a l t : (sehr ausführliches) Inhaltsverzeichnis; Vorbemerkung; I. Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen. 1. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und des Ehegesundheitsgesetzes; 2. Zweite Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes; 3. Befreiung von Ehehindernissen bei Angehörigen der Wehrmacht (Allgemeine Verfügung des Reichsministers der Justiz); 4. Zusammenstellung der zur Zeit gültigen wichtigsten Bestimmungen über Heiraten der Soldaten (Bekanntmachung des Oberkommandos des Heeres); 5. Dritte Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung der Wehrmacht); II. Erläuterungen; III. Fragen, die sich aus der Freimachung einiger Gebietsteile ergeben; Musterbeispiele; - - - Vorbemerkung (zur 1. Auflage): "Kriegszeiten stellen jeden vor neue Aufgaben, verlangen von jedem den Einsatz seiner ganzen Kraft. Auch der Standesbeamte in der Heimat ist hiervon nicht ausgenommen. Wie es die Aufgabe einer verantwortungsbewußten Staatsführung ist, durch ihre Maßnahmen die Einwirkungen kriegerischer Verwicklungen auf das Volk und jeden einzelnen Volksgenossen nach Möglichkeit herabzumindern, so ist es die Aufgabe des Standesbeamten, diese Maßnahmen der Staatsführung auf seinem Arbeitsgebiet zum Nutzen des einzelnen wirksam werden zu lassen. Für den Soldaten, der unter Einsatz seines Lebens seine und unsere Heimat verteidigt, ist es nicht gleichgültig, ob ihm vorher die Ordnung seiner persönlichen Verhältnisse noch ermöglicht wird oder nicht. Und auch für die Volksgemeinschaft ist dies nicht unerheblich. Diese Erwägung hat zu einer weitgehenden Erleichterung der Eheschließung geführt. Und wenn ein Soldat im Kampfe für die Heimat sein Leben hat lassen müssen, dann ist es für die Angehörigen nicht gleichgültig, wann sie in den Besitz einer Sterbeurkunde gelangen; ihre wirtschaftliche Existenz kann davon abhängen. Und deshalb ist dies auch für die Volksgemeinschaft nicht unerheblich. Deshalb ist Vorsorge getroffen, daß die Sterbefälle von Soldaten mit jeder tunlichen Beschleunigung beurkundet werden. Die deutsche Standesbeamtenschaft wird beweisen müssen, daß sie die von der Staatsführung getroffenen Maßnahmen wirksam werden lassen kann. Und sie wird das Vertrauen, das in sie gesetzt ist, rechtfertigen. Durch Nachträge wird dieses Büchlein notfalls ergänzt werden."; - - - LaLit2N 190; - - - Z u s t a n d: 3, original graue Broschur mit Deckeltitel, mit zahlreichen Vordrucken. Alters-, Gebrauchs- + Lagerspuren, Rücken etwas angeplatzt, Besitzvermerk auf Titel, Anstreichungen, insgesamt noch ordentlich
[SW: Rechtswissenschaften; Law; Jura; Personenstandsrecht; Heirat; Tod; Register; Rasse; Rassenkunde; Ethnologie; 2. II. Weltkrieg; Militaria; Militärgeschichte; Krieg; Kriegsgeschichte; Wehrmacht; Military History; 2. II. Second World War; WW II; Nationalsozialismus; NS.; 3. III. Reich;] Rechtswissenschaften;, Jura;, Personenstandsrecht;, Heirat;, Register;, Rasse;, Rassenkunde;, Ethnologie;, Weltkrieg;, Militaria;, Militärgeschichte;, Krieg;, Kriegsgeschichte;, Wehrmacht;, Military, History;, Second, World, Nationalsozialismus;, Reich;
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