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Artikelbeschreibung

Irmgard Sprang
Die Zulässigkeit des Beweises durch Zeugen vom Hörensagen, insbesondere im Rahmen des § 252 StPO Dissertation zur Erlangung des rechtswissenschaftlichen Doktorgrades der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität zu Göttingen vorgelegt von Irmgard Sprang aus Berlin Göttingen 1960
Deutschland Selbstverlag 1960

gefunden im Sachgebiet: Varia

Broschur 122 S.

A5 Broschur. Copyshopqualität. Interessante Dissertation. Selten, nur wenige Exemplare hergestellt. Materialbedingt gebräunt, sonst gut.

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